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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Technische Universität München ist bemüht, seine Internetangebote im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bayklimafit.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt:

  • Bilder: Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
  • Gebärdensprache: Die Website bayklimafit.de hat keine Erläuterungen in Gebärdensprache. Auf diese Erläuterungen muss aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung verzichtet werden (Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102).
  • Pdf-Dateien: Nicht alle pdf-Dateien sind barrierefrei. Dies betrifft besonders Dokumente, die vor September 2018 angelegt wurden. Wir bemühen uns, die Dokumente nach und nach auf einen barrierefreien Auftritt umzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.05.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 04.05.2021, 04.05.2022, 04.05.2023 und 03.05.2024 überarbeitet und aktualisiert. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback und die Mitteilung etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über nachfolgenden Kontakt erfolgen:

Koordination BAYKLIMAFIT
Technische Universität München
Liesel-Beckmann-Str. 2
85354 Freising, Germany
E-Mail: info[at]bayklimafit.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@bayklimafit.de einholen.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zuständige Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv[at]bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html